(Quelle: Veröffentlichung von Minol Meßtechnik und Immobileinscout24)
Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien am 24. Oktober 2006 nach monatelangem Streit geeinigt. Energieausweise werden in der anstehenden Neuregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben. Derzeit sieht es so aus, dass das Gesetzgebungsverfahren über den Bundestag und die Länderkammer im Spätsommer 2007 abgeschlossen sein wird. Die verbindliche Einführung folgt nach der aktuellen politischen Einigung zum 1. Januar 2008 und nicht, wie von der europäischen Energieeffizienzrichtlinie eigentlich gefordert war, schon Anfang 2006.
Derzeit gibt es nur den Regierungsbeschluss, Energieausweise ab Januar 2008 in Deutschland einzuführen. Vorgaben für die konkrete Umsetzung in Form einer novellierten Energieeinsparverordnung fehlen derzeit noch. Der in Kürze zu erwartende neue Referentenentwurf muss dann noch durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Derzeit kann nur spekuliert werden, wie lange das dauern wird. Wir gehen davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren frühestens Anfang 2007 abgeschlossen ist.
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung im Januar 2008 das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen werden keinen Anspruch auf einen Energieausweis haben. Ein Energieausweis ist also nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft bzw. neu vermietet wird.
Es wird zwei Varianten geben: den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig gemeinsam mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden, weil er aus bekannten Verbrauchsdaten errechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist eine aufwendigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort durch einen zugelassenen Energieberater erforderlich. Die Koalitionseinigung sieht derzeit folgende Modelle vor:
Wie immer bei der Einführung von neuen Verordnungen wird es auch für Energieausweise Übergangsfristen geben. Wie lang die sind ist im Moment noch nicht sicher. Im derzeitigen Verordnungsentwurf gibt es folgende Planungen:
Vorgesehen ist derzeit eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.
Die Kosten für die Erstellung hängen davon ab, welche inhaltlichen und qualitativen Anforderungen der Gesetzgeber an Energieausweise stellen wird.